Katrin Neumann gepr. Sachverständige für Holzschutz, EIPOS;Eins vorweg!
Auf dieser Seite geht es nicht um die Spielgeräte im heimischen Garten.
Hier geht es um öffentlich zugängliche Spielplätze, Schulen und Kindergärten.
Es ist, unter bestimmten Vorraussetzungen, möglich.
Es muss im Einzelfall aber noch überprüft werden.
Einige wichtige Fragen für die verantwortlichen Personen sind:
Wer übernimmt die Haftung und die Verantwortung
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten.
Was für Material muss beschafft werden und wo kann man es bekommen
Wer kann und darf die Geräte selber bauen
Wer übernimmt die Planung und Leitung des Selbstbaus
Der Bau der Geräte muss mit der Landesunfallkasse (LUK) abgestimmt werden. Wenn sie dem Bau zustimmt, übernimmt sie auch die Haftung. Die Verantwortung für den DIN-gerechten Bau der Geräte sollte von einem Sachverständigen übernommen werden, der sich mit der DIN EN 1176/ 1177 auskennt.
Die Kosten hängen von der Art des Gerätes und dem Aufbau ab.
Wenn der Aufbau von den Eltern übernommen wird, fallen nur die Materialkosten an.
Am besten eignet sich Holz zum Selbstbauen. Es kann aus dem Holzfachhandel bezogen werden.
Der Bau der Geräte kann unter Anleitung von jedem ausgeführt werden. Es kann z.B. eine Elterninitiative geben.
Die Planung sollte von einer Person übernommen werden, die sich mit der DIN EN 1176:2008 auskennt.
Die Leitung des Baus kann entweder von der selben Person durchgeführt werden oder z.B. mit einem Aufbauplan an andere Personen übergeben werden.
Bei einem DIN-gerechten Aufbau muss keine Prüfung durch den TÜV oder ähnliche Institutionen stattfinden.
Sehr einfach sind Geräte wie zum Beispiel der Schwebe-/ oder Balancierbalken zu bauen
Auch eine Kletterpyramide ist recht einfach gehalten.