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Katrin Neumann gepr. Sachverständige für Holzschutz, EIPOS;
gepr. Sachkundige für Holzschutz am Bau und für Spielplatzkontrolle nach DIN EN (TÜV Nord)
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Häufig auf dem Spielplatzpilze anzutreffen - die Blättlingspilze
Spielplatz - Spielgeräte aus Holz
- der Holzschutz an Spielgeräten
- versteckte Pilzschäden im Holz

Auswahl der richtigen Holzart entsprechend des Einsatzbereiches
Spielplatzkontrolle als Dienstleistung

Spielplatz

Ein kurzer Überblick über die DIN Normen


Sinn und Art der Spielplatzkontrollen
Die Bedeutung der Spielplatzumgebung
Anordnung der Spielgeräte
Multifunktionsgeräte und Freiräume
Karussells
Was tun bei Schäden?
Übersicht über die DIN Normen

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Sinn und Art der Spielplatzkontrollen

Die Kontrollen sind zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Kinder wichtig.

Spielplätze sollen ein Platz zum Toben und Spielen sein, an dem die Kinder auch ihre Grenzen testen und neue Erfahrungen machen können. Dies soll möglichst ungehindert aber weitestgehend sicher passieren.

Die Kontrollen sind in der DIN EN 1176 Teil 1 festgelegt und gelten für öffentlich zugängliche Spielplätze. Also auch für Schulhöfe, die zum Spielen frei gegeben sind usw. Sie sind wie folgt vorgeschrieben.

  1. Visuelle Routine-Inspektion
    Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Benutzung, Witterungseinflüssen oder Vandalismus ergeben können.
  2. Operative Inspektion
    Genauere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität des Gerätes.
  3. Jährliche Hauptinspektion
    Inspektion zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands des Gerätes, vom Fundament bis zur Oberfläche. Diese Inspektion muss alle 12 Monate wiederholt werden.
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Die Bedeutung der Spielplatzumgebung

Die Bedeutung der Spielplatzumgebung geht im Alltag oft unter.
In der DIN 18034 ist festgelegt, wie die Einfriedungen (Umrandungen der Spielplätze) auszusehen haben.

Die Einfriedungen sollen die Aufmerksamkeit beim Verlassen des Spielplatzes wieder auf den Strassenverkehr lenken. Den Kindern muss durch die Umzäunung bewusst sein, dass sie den Spielbereich verlassen.

Einfriedungen können z.B. durch Zäune oder als dichte Hecken ausgebildet werden.

Einfriedung aus senkrechten Hölzern.
Foto: Neumann
Einfriedung als Zaun
Foto: Neumann

Ballspielbereiche müssen mit mind. 4m hohen Schutzgittern zu angrenzenden Grundstücken und Strassen abgegrenzt werden.

Ballspielplatz mit ausreichend hohem Zaun. In diesem Fall zu allen 4 Seiten. Bei diesem Zaun haben sich die Planer wirklich Gedanken gemacht. Da zum Spielplatz kein direkter Durchgang besteht, haben sie an zwei Stellen Löcher als Balldurchreiche gelassen.
Foto: Neumann
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Anordnung der Spielgeräte

In der DIN EN 1176 ist festgelegt, wieviel Freiraum um ein Gerät mit einer Zwangsbewegung sein muss. Geräte mit Zwangsbewegung sind z.B. Schaukeln und Rutschen.

Ansonsten empfiehlt die DIN nur, den Spielplatz in Bereiche einzuteilen. So sollte zum Beispiel zwischen dem Kleinkinderspielbereich und dem Kletterturm ein Abstand sein.

Weiterhin ist dort auch der benötigte Untergrund beschrieben.
Bei den Wipptieren ist ein Betonboden ausreichend, da die Fallhöhe maximal 60 cm beträgt.

Der Abstand zwischen zwei Wipptieren muss mindestens so gross sein, dass die Kinder gut hinauf klettern können.
Foto: Neumann
Als Untergrund reicht ein Betonboden aus.
Foto: Neumann

Ganz anders sieht es zum Beispiel bei Klettertürmen, Rutschen oder Schaukeln aus.
Bei Höhen über 1,5 m muss der Fallschutz aus Holzschnitzeln, Rinde, Sand, Kies oder z.B. Fallschutzmatten ausgebildet sein.

Kletterturm mit Rutsche und endsprechendem Fallschutz aus Holzschnitzeln.
Foto: Neumann
Fallschutz aus Holzschnitzeln.
Es ist nur noch eine Schaukeln da, wo früher zwei hingen.
Foto: Neumann

Seit der Änderung der DIN 1176 Teil 2 von 1998 dürfen bei vielen Schaukeln nur noch einzelne Schaukelsitze angebracht werden, wo früher zwei Sitze waren. Der einzuhaltende Abstand zwischen dem Schaukelsitz und dem Gestell und zwischen den beiden Schaukelsitzen wurde geändert, um das Unfallrisiko zu verringern.

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Multifunktionsgeräte und Freiräume

Als Multifunktionsgeräte werden Spielgeräte bezeichnet, an denen die Kinder mehrere Möglichkeiten zum Spielen und Klettern haben.

Ein Kletterturm mit einer Rutsche und einem Seilgeflecht zum Klettern oder ein Aufbau mit mehreren Kletterstangen sind z.B. solche Multifunktionsgeräte.

Multifunktionsgerät mit überlappenden Fallräumen
Foto: Neumann
Schaukel, die durch die Strebe keine überschneidenden Fallräume mehr haben
Foto: Neumann

Das Aussehen von Multifunktionsgeräten kann stark variieren.

Bei Geräten die keine Zwangsbewegung hervorrufen dürfen sich die Fallräume überschneiden, dadurch ist der Bau von Geräten wie im Bild oben links möglich.

Bei Geräten mit Zwangsbewegung dürfen sich die Fallräume nicht überschneiden. Hier gibt es manchmal interessante Lösungen. Bei den Schaukel im Bild rechts würde es zu einer Überschneidung der Fallräume kommen. Um das zu verhindern sind zur Mitte hin Streben angebracht worden, wodurch das Abspringen verhindert wird.

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Karussells

Bei Karussells ist es wichtig, dass es für die Kinder keine Quetschungsgefahr gibt. Wenn der Abstand zwischen Boden und Karussell unter 110 mm oder über 400 mm liegt, können die Kinder ohne weitere Massnahmen auf den Karussells spielen. Wenn der Abstand zwischen 110 und 400 mm liegt muss eine Schürze unter der Drehscheibe angebracht sein.

Karussell mit Schürze
Foto: Rüpke
Karussell ohne Schürze
Foto: Neumann
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Was tun bei Schäden?

Trotz der geforderten Wartungen kann es leider immer wieder zu Schäden an den Geräten kommen. Dies kann z.B. durch Benutzung, Witterungseinflüsse oder Vandalismus geschehen.

Wenn Sie Schäden an Geräten entdecken, informieren Sie bitte den Betreiber. An jedem Spielplatz sollte ein Schild mit den Angaben und der Telefonnummer des Betreibers, Name und Adresse des Spielplatzes und allgemeinen Notrufnummern stehen. Wenn Sie den Betreiber benachrichtigen, ist er nach § 823 BGB in der Pflicht, sich das beschädigte Gerät anzusehen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

In der untenren rechten Ecke des Schildes steht die Adresse mit der Telefonnummer des Betreibers. Jedoch fehlen der Name des Spielplatzes und allgemeine Notrufnummern.
Foto: Neumann
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Übersicht über die DIN Normen

DIN EN 1176-1 Teil 1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176-2 Teil 2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3 Teil 3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4 Teil 4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahn
DIN EN 1176-5 Teil 5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6 Teil 6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippen
DIN EN 1176-7 Teil 7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN EN 1176-10 Teil 10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-11 Teil 11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden - Bestimmung der kritischen Fallhöhe
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb.

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