Katrin Bartel
homeHolzfragen Links zum Thema Holzschutz
Häufig auf dem Spielplatz anzutreffen - die Blättlingspilze
Auswahl der richtigen Holzart entsprechend des Einsatzbereiches
Spielplatzkontrolle als Dienstleistung

Spielplatz

Ein kurzer Überblick über die DIN Normen


Sinn und Art der Spielplatzkontrollen
Die Bedeutung der Spielplatzumgebung
Anordnung der Spielgeräte
Multifunktionsgeräte und Freiräume
Karussells
Was tun bei Schäden?
Übersicht über die DIN Normen

Sinn und Art der Spielplatzkontrollen

Die Kontrollen sind zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Kinder wichtig.

Spielplätze sollen ein Platz zum Toben und Spielen sein, an dem die Kinder auch ihre Grenzen testen und neue Erfahrungen machen können. Dies soll möglichst ungehindert aber weitestgehend sicher passieren.

Die Kontrollen sind in der DIN EN 1176 Teil 7 festgelegt und gelten für alle fest installierten Spielgeräte, die öffentlich zugängliche sind. Öffentlich zugänglich bedeutet, dass sie für die Nutzung durch dritte aufgestellt wurden. Also auch für Spielgeräte bei Mehrfamilienhäusern, Restaurants, Schulhöfen usw. Sie sind wie folgt vorgeschrieben.

  1. Visuelle Routine-Inspektion
    Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Benutzung, Witterungseinflüssen oder Vandalismus ergeben können.
  2. Operative Inspektion
    Genauere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität des Gerätes.
  3. Jährliche Hauptinspektion
    Inspektion zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands des Gerätes, vom Fundament bis zur Oberfläche. Diese Inspektion muss alle 12 Monate wiederholt werden.

Die Bedeutung der Spielplatzumgebung

Die Bedeutung der Spielplatzumgebung geht im Alltag oft unter.
In der DIN 18034 ist festgelegt, wie die Einfriedungen (Umrandungen der Spielplätze) auszusehen haben.

Die Einfriedungen sollen die Aufmerksamkeit beim Verlassen des Spielplatzes wieder auf den Strassenverkehr lenken. Den Kindern muss durch die Umzäunung bewusst sein, dass sie den Spielbereich verlassen.

Einfriedungen können z.B. durch Zäune oder als dichte Hecken ausgebildet werden.

Einfriedung aus senkrechten Hölzern.
Foto: Bartel
Einfriedung als Zaun
Foto: Bartel

Ballspielbereiche müssen mit mind. 4m hohen Schutzgittern zu angrenzenden Grundstücken und Strassen abgegrenzt werden.

Ballspielplatz mit ausreichend hohem Zaun. In diesem Fall zu allen 4 Seiten. Bei diesem Zaun haben sich die Planer wirklich Gedanken gemacht. Da zum Spielplatz kein direkter Durchgang besteht, haben sie an zwei Stellen Löcher als Balldurchreiche gelassen.
Foto: Bartel

Anordnung der Spielgeräte

In der DIN EN 1176 ist festgelegt, wieviel Freiraum um die Geräte sein muss, um die Verletzungsgefahr möglichst gering zu halten.

Ansonsten empfiehlt die DIN, den Spielplatz in Bereiche einzuteilen. So sollte zum Beispiel zwischen dem Kleinkinderspielbereich und dem Kletterturm ein Abstand sein.

Weiterhin ist dort auch der benötigte Untergrund beschrieben.

Der Freirau um ein Wipptier muss mindestens 1m sein.
Foto: Bartel
Unter Geräten mit einer erzwungenen Bewegung und auch unter Wipptieren muss ein Fallschutz vorhanden sein.
Foto: Bartel

Unter und um Geräte bis 60cm Höhe, die keine Zwangsbewegung verursachen, reichen z.B. Betonplatten.

Geräte mit Zwangsbewegung müssen immer mit Fallschutzuntergründen versehen werden. Dazu gehören zum Beispiel Karussells und Wippen.

Spielgeräte ohne Zwangsbewegung bis 1m dürfen als Fallschutz Oberboden haben, während bis 1,5 m Rasen zulässig ist.

Bei Höhen über 1,5 m muss der Fallschutz aus Holzschnitzeln, Rinde, Sand, Kies oder z.B. Fallschutzmatten ausgebildet sein.

Kletterturm mit Rutsche und endsprechendem Fallschutz aus Holzschnitzeln.
Foto: Bartel
Fallschutz aus Holzschnitzeln.
Es ist nur noch eine Schaukeln da, wo früher zwei hingen.
Foto: Bartel

Seit der Änderung der DIN 1176 Teil 2 von 1998 dürfen bei vielen Schaukeln nur noch einzelne Schaukelsitze angebracht werden, wo früher zwei Sitze waren. Der einzuhaltende Abstand zwischen dem Schaukelsitz und dem Gestell und zwischen den beiden Schaukelsitzen wurde geändert, um das Unfallrisiko zu verringern.

Multifunktionsgeräte und Freiräume

Als Multifunktionsgeräte werden Spielgeräte bezeichnet, an denen die Kinder mehrere Möglichkeiten zum Spielen und/ oder Klettern haben.

Ein Kletterturm mit einer Rutsche und einem Seilgeflecht zum Klettern oder ein Aufbau mit mehreren Kletterstangen sind z.B. solche Multifunktionsgeräte.

Multifunktionsgerät mit überlappenden Fallräumen
Foto: Bartel
Schaukeln, die durch die Strebe keine überschneidenden Fallräume mehr haben
Foto: Bartel

Das Aussehen von Multifunktionsgeräten kann stark variieren.

Bei Geräten die keine Zwangsbewegung hervorrufen dürfen sich die Fallräume überschneiden, dadurch ist der Bau von Geräten wie im Bild oben links möglich.

Bei Geräten mit Zwangsbewegung dürfen sich die Fallräume nicht überschneiden. Hier gibt es manchmal interessante Lösungen. Bei den Schaukeln im Bild rechts würde es zu einer Überschneidung der Fallräume kommen. Um das zu verhindern sind zur Mitte hin Streben angebracht worden, wodurch das Abspringen verhindert wird.

Karussells

Bei Karussells ist es wichtig, dass es für die Kinder keine Quetschungsgefahr gibt. Wenn der Abstand zwischen Boden und Karussell unter 110 mm oder über 400 mm liegt, können die Kinder ohne weitere Massnahmen auf den Karussells spielen. Wenn der Abstand zwischen 110 und 400 mm liegt muss eine Schürze unter der Drehscheibe angebracht sein.

Karussell mit Schürze
Foto: Rüpke
Karussell ohne Schürze
Foto: Bartel

Was tun bei Schäden?

Auch wenn die geforderten Wartungen durchgeführt werden, kann es leider immer wieder zu Schäden an den Geräten kommen. Dies kann z.B. durch Benutzung, Witterungseinflüsse oder Vandalismus geschehen.

Wenn Sie Schäden an Geräten entdecken, informieren Sie bitte den Betreiber.

An jedem Spielplatz muss ein Schild mit den Angaben und der Telefonnummer des Betreibers, Name und Adresse des Spielplatzes und allgemeinen Notrufnummern stehen. Ggf. sollten weitere Informationen zum Standort (mit Piktogrammen) angegeben werden.

In der untenren rechten Ecke des Schildes steht die Adresse mit der Telefonnummer des Betreibers. Jedoch fehlen der Name des Spielplatzes und allgemeine Notrufnummern.
Foto: Bartel
Immer mehr Schilder werden mit Piktogrammen versehen. Dadurch können auch die kleineneren schon sehen, dass das tragen von Helmen und Schlüsselbändern beim Spielen verboten ist.
Foto: Bartel

Oft werden die Schilder für Zusätzliche Informationen genutzt.
Sowohl die Spielzeit, als auch Regeln, die auf dem Spielplatz gelten, können dort stehen.

Übersicht über die DIN Normen

DIN EN 1176-1 Teil 1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176-2 Teil 2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3 Teil 3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4 Teil 4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahn
DIN EN 1176-5 Teil 5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6 Teil 6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippen
DIN EN 1176-7 Teil 7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN EN 1176-10 Teil 10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-11 Teil 11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden - Bestimmung der kritischen Fallhöhe
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb.